
Urteil: Geld aus Kamin geht an Bethel Der Geldfund wurde schließlich ein Fall fürs Gericht, denn der Lehrer wollte die Scheine juristisch als Schatzfund geltend machen. Die Bielefelder Stiftung beharrte unterdessen auf der Herausgabe „ihres Erbes“. Der Pädagoge berief sich vor Gericht darauf, dass das Geld von einem unbekannten Dritten stamme. Eine Argumentation, der das Gericht aufgrund einer Zeugenaussage und der alten Geldbanderolen nicht folgte. „Es gibt Menschen, die Geld im Kamin verstecken“, hatte die sehr vermögende Erblasserin noch kurz vor ihrem Tod gegenüber einer vom Gericht vernommenen Zeugin geäußert. Diese Aussage und die Tatsache, dass die Banderolen des Geldes aus den 1970er-Jahren stammten, waren wichtige Indizien für die Kammer. Auch hätten spätere Hauseigentümer keine Eigentumsrechte an den Banknoten geltend gemacht – all dies könne als Beleg gewertet werden, dass das Geld in dem Ofen der wohlhabenden Ex-Hauseigentümerin gehört habe.
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